Datenschutztechnische Projekte

 

 

    EU-DSGVO stellt hohe Ansprüche an Datenschutz

 

 

 

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-DSGVO) in Kraft. Sie verlangt „Datenschutz durch Technik“ – oder wie es in Artikel 23 heißt „angemessene technische und organisatorische Maßnahmen“. Was bedeutet das? Schon beim Design eines IT-Systems müssen Datenschutzaspekte an erster Stelle stehen. Das betrifft nicht nur die Datensicherheit, sondern vor allem auch die Privatsphäre der Nutzer dieser Systeme. Datenschutzfördernde Technologien und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollten in Zukunft integraler Bestandteil des Designprozesses von IT-Systemen sein, besonders wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

Auch bestehende Systeme müssen auf den Prüfstand: Genügen die aktuellen Lösungen den Vorgaben? Werden die Automatismen der Speicherung persönlicher Daten dem „Recht auf Vergessen“ gerecht? Ist der Datenfluss zu jeder Zeit transparent? Die Datenschutzgrundverordnung schreibt auch vor, dass Unternehmen präzise dokumentieren können müssen, wo sich Daten befinden, wie sie erfasst und gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann. Dies alles trifft nicht nur gewerbliche Betriebe! Nein, auch Kommunen incl. Ihrer externen Betriebe müssen sich der Verantwortung stellen.

 

 

Wir betreuen 22 Kommunen des Saarlandes. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, können wir nur unter begründetem Interesse diese Informationen zur Verfügung stellen.

Verschenken Sie nicht Ihre Sicherheit!

Wir beraten Sie gerne in Ihrem Unternehmen, Behörde oder Verein. Auch beim Erstellen eines Datenschutzaudits sind unsere Auditoren gern behilflich.